Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung durch externe Fachkraft
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, mit festem Ansprechpartner und klarer Dokumentation.
Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betrieb, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen — die Aufgaben regelt § 6 ASiG. Wir übernehmen die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und passen den Umfang an Ihre Gefährdungslage an.
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG
- Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Systematische Gefährdungsbeurteilungen mit Maßnahmenplan
Begehungen mit priorisierten Berichten
Bei regelmäßigen Betriebsbegehungen identifizieren wir Gefährdungen direkt am Arbeitsplatz. Sie erhalten priorisierte Berichte, die klar benennen, was sofort, kurzfristig und mittelfristig zu tun ist — verständlich für Geschäftsführung und Führungskräfte.
ASA-Moderation und Zusammenarbeit
Wir moderieren Ihren Arbeitsschutzausschuss, bereiten die Sitzungen vor und dokumentieren die Ergebnisse. In enger Abstimmung mit Betriebsarzt und Führungskräften entsteht so ein Arbeitsschutz, der im Alltag trägt.
Sicherheitsfachkraft anfragen
Wir ermitteln unverbindlich, welcher Betreuungsumfang für Ihren Betrieb nach DGUV Vorschrift 2 gilt.
Beratung anfragen